Verlängerung von Trainer-C- und -B-Lizenzen im Landesverband

  • 15 LE innerhalb von 4 Jahren (C-Lizenz) bzw. 3 Jahren (B-Lizenz) müssen nachgewiesen werden (Liste der angerechenbaren Maßnahmen siehe Antrag zur Verlängerung)
  • Die TUS hat mit dem LSB eine Kooperationsvereinbarung und damit eine gegenseitige Anerkennung von Weiterbildungsmaßnahmen
  • Ein gültiger 1. Erste-Hilfe-Nachweis (nicht älter als 2 Jahre) muss vorliegen.
  • Ein aktueller Verhaltenskodex der DTU muss unterschrieden vorliegen.
  • Die Verpflichtungs- und Einwilligungserklärungen muss unterschrieben vorliegen.
  • Der Antrag auf Ausstellung einer DTU-Trainerlizenz muss ausgefüllt werden
  • Alle erforderlichen Dokumente nur in digitaler Form an den Bildungsreferenten gesendet E-Mail an Randolf Baldauf
  • 15,00 € DTU-Gebühr müssen auf das Konto der TUS überwiesen werden
    Empfänger: Taekwondo Union Sachsen e.V.
    IBAN: DE11 8505 0300 3200 0721 98
    Verwendungszweck: Lizenzverlängerung Trainer + Name
  • Die neu ausgestellte Lizenz wird dann per E-Mail aus dem LiMS übermittelt.

DTU - Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung einer DTU-Trainerlizenz

DTU - Anrechnungsstunden Lizenzverlängerung

DTU - Verhaltenskodex

Termine zur Aus- und Weiterbildung









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