Verlängerung von Trainer-C- und -B-Lizenzen im Landesverband
- 15 LE innerhalb von 4 Jahren (C-Lizenz) bzw. 3 Jahren (B-Lizenz) müssen nachgewiesen werden (Liste der angerechenbaren Maßnahmen siehe Antrag zur Verlängerung)
- Die TUS hat mit dem LSB eine Kooperationsvereinbarung und damit eine gegenseitige Anerkennung von Weiterbildungsmaßnahmen
- Ein gültiger 1. Erste-Hilfe-Nachweis (nicht älter als 2 Jahre) muss vorliegen.
- Ein aktueller Verhaltenskodex der DTU muss unterschrieden vorliegen.
- Die Verpflichtungs- und Einwilligungserklärungen muss unterschrieben vorliegen.
- Der Antrag auf Ausstellung einer DTU-Trainerlizenz muss ausgefüllt werden
- Alle erforderlichen Dokumente nur in digitaler Form an den Bildungsreferenten gesendet E-Mail an Randolf Baldauf
- 15,00 € DTU-Gebühr müssen auf das Konto der TUS überwiesen werden
Empfänger: Taekwondo Union Sachsen e.V.
IBAN: DE11 8505 0300 3200 0721 98
Verwendungszweck: Lizenzverlängerung Trainer + Name - Die neu ausgestellte Lizenz wird dann per E-Mail aus dem LiMS übermittelt.
DTU - Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung einer DTU-Trainerlizenz