Datum: 04.05.2020

Infos der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung


Hier eine Zusammenfassung der aktuellen Dokumente zur Corona-Schutz-Verordnung in Sachsen für den Sportbetrieb in Sachsen.

Entsprechend der aktuelle Corona-Schutz-Verordnung ist lediglich de Sportbetrieb in Außensportanlagen unter Beachtung entsprechender Auflagen gestattet. Siehe Sächsische Corona-Schutz-Verordnung gültig ab 04.05.2020 §5 Abs. 11

Zu beachten sind ebenfalls die aktuellen Hygieneauflagen gültig ab 04.05.2020 in den Punkte 12 und 13.

Zusätzlich sind auch die Sportartspezifische Übergangsregeln der Spitzensportverbände zu beachten









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