Datum: 26.05.2020

Wiederaufnahme des Sportbetrieb


Entsprechend der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung des sächsischen Ministeriums sind Veranstaltungen in der TUS theoretisch wieder möglich.
Jedoch gelten zum einen die Auflagen aus der Corona-Schutz-Verordnung als auch der Hygieneauflagen. Desweiteren ist zu beachten das die Kommunalen Träger der geweiligen Einrichtungen den jeweiligen Maßnahmen zustimmen müssen und die Sportstätten auch wieder freigeben haben. Seitens des Landesverbandes gibt es keine zusätzlichen Auflagen. Derzeit sind die Mitgliederversammlung als auch die beiden Sachsenmeisterschaften terminlich geplant. Die entsprechenden Freigaben der Träger stehen aber noch aus.








Galerie